Mönchengladbach schlägt Alarm und schließt sich der Wuppertaler Resolution an! Mit den aktuell geplanten massiven Einsparungen im SGB II droht ein dramatischer Abbau von Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätzen für Langzeitarbeitslose und für die Gruppe der jungen Menschen unter 25 Jahren!
Der Mönchengladbacher Volksverein fordert die NRW Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie die arbeitsmarktpolitischen Partner auf, sich in den Beratungen zum Bundeshaushalt gegen die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt für das SGB II einzusetzen.

Mönchengladbacher Erklärung gegen die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt für das SGB II

Antwort der Bundestagsabgeordneten Gülistan Yücksel (SPD)

Sehr geehrter Herr Merbecks,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie sich als Bündnis gegen die Einsparungen in der Arbeitsmarktpolitik aussprechen und für den Verbleib der unter 25-Jährigen im SGB II einsetzen. Gerne antworte ich Ihnen zu diesen Anliegen.

In der Tat befinden wir uns derzeit haushaltspolitisch in einer angespannten Lage. Die Folgen der Coronapandemie und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Inflation stellen Deutschland finanziell auf eine große Belastungsprobe. Wie Sie sicher bereits mitbekommen haben, sind alle Ressorts der Bundesregierung von Sparmaßnahmen betroffen, so auch das Ressort für Arbeit und Soziales.

Als Vorgabe seitens Bundesfinanzminister Lindner waren für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ursprünglich Einsparungen in Höhe von 3,4 Milliarden Euro vorgesehen. Schlussendlich konnten sich die beiden Ministerien jedoch auf Einsparungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro einigen.

Lassen Sie mich vor diesem Hintergrund direkt ehrlich zu Ihnen sein: Angesichts der strengen Sparvorgaben sehe ich bei den Einsparungen für den Eingliederungstitel, die Verwaltungsausgaben der Jobcenter sowie den Zuständigkeitswechsel für unter 25-Jährige zur Bundesagentur für Arbeit leider kaum Spielraum. Vor allem, da selbstverständlich der Anspruch besteht, keine Sozialleistungen zu kürzen.

Die 1,5 Milliarden Euro setzen sich zusammen aus der Absenkung des Rentenzuschusses um 600 Millionen im Zeitraum 2024 bis 2027 und dem Rechtskreiswechsel der unter 25-Jährigen vom SGB II ins SGB III. Mit letzterem geht auch die Kostenträgerschaft für die Betreuung junger Menschen ab Beginn des Jahres 2025 in die Arbeitslosenversicherung über. Die derzeit steuerfinanzierten Kosten für die Betreuung von Menschen unter 25 Jahren bei den Jobcentern, welche rund 900 Millionen Euro pro Jahr ausmachen, werden damit ab 2025 für den Bund entfallen.

Der Zuständigkeitswechsel, alle Menschen unter 25 Jahren künftig beim Berufseinstieg durch die Agentur für Arbeit zu betreuen, vollzieht sich auch vor dem Hintergrund der Einführung der Kindergrundsicherung. Diese soll aus einem für alle Kinder gleich hohen Garantiebetrag, der das heutige Kindergeld ablöst, sowie einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag bestehen. Somit werden viele junge Menschen perspektivisch Kindergrundsicherung anstelle verschiedener Leistungen der Familienförderung beziehen. Damit werden sie ihre Lebensunterhaltsleistung nicht mehr von den Jobcentern erhalten. Nach Ansicht des BMAS ist es daher sinnvoll, schon jetzt die Weichen dafür zu stellen, dass mit der Ausschüttung der Grundsicherung auch die Arbeitsmarktintegration junger Menschen aus einer Hand erfolgen kann.

Trotz des notwendigen Zuständigkeitswechsels wollen wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht tatenlos zusehen, wie bestehende und sich bewährte Strukturen eingerissen und aufgelöst werden. Um weiterhin eine ausreichende Versorgung und eine gut ausgebaute und funktionierende Beratungsinfrastruktur zu gewährleisten, wollen wir in einem gesonderten Fachgesetz wichtige Instrumente der aktiven Leistungen aus dem SGB II in das SGB III übertragen. Unsere Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker in der SPD-Bundestagsfraktion stehen dazu bereits im intensiven Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit, der Gewerkschaften sowie Zuständigen aus Wissenschaft und den Kommunen. Sie werden in den kommenden Wochen mögliche Hürden und Herausforderungen des Vorhabens prüfen.

Lieber Herr Merbecks, ich persönlich halte den Übergang der Zuständigkeit für unter 25-Jährigen für fachlich schwierig. Die Expertise der Jobcenter und Kommunen sollte erhalten bleiben, denn sie ist über Jahrzehnte aufgebaut worden und besonders in Mönchengladbach sehr stark ausgeprägt. Die vorgeschlagenen Einsparungen sehe ich auch im Hinblick auf das Bürgergeld, das entfristete Teilhabechancengesetz und die Qualität der ganzheitlichen Betreuung kritisch. Daher werde ich mich im parlamentarischen Prozess und bei meinen zuständigen Kolleginnen und Kollegen dafür starkmachen, dass geschaffene Strukturen nicht aufgelöst und weiterhin eine gute Betreuung gewährleistet ist.

Ich möchte mich aufrichtig bedanken, dass Sie sich mit Ihren Bedenken an mich gewendet und Ihre Argumente gegen die anstehenden Kürzungsvorhaben an mich herangetragen haben. Ich schätze Ihre offenen Worte. Sie alle leisten eine immens wichtige Arbeit für unsere Stadt und ich versichere Ihnen, dass ich mich gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen in den anstehenden Verhandlungen für Sie stark machen werde. Ihre Arbeit ist unschätzbar wertvoll für uns als Gesellschaft und für künftige Generationen.

Herzliche Grüße

Gülistan Yüksel, MdB

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